Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Cognivity GmbH
Stand: 23.Januar 2026
Inhaltsübersicht
TEIL A — Allgemeiner Teil (§§ 1–16)
TEIL B — Beratungs- und Managementleistungen (§§ 17–23)
TEIL C — SaaS-, KI- und Hostingleistungen (§§ 24–33)
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht beliefert.
TEIL A — Allgemeiner Teil
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Cognivity GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 278630 B, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Laurisch (nachfolgend „Cognivity“ oder „Anbieter“), regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung von Beratungs-, Integrations-, Betriebs- und Supportleistungen sowie für die Bereitstellung und Nutzung von Software- und SaaS-Leistungen, einschließlich KI-gestützter Funktionen, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Teil A enthält die für sämtliche Vertragsverhältnisse geltenden allgemeinen Regelungen. Spezielle Bestimmungen für Beratungs- und Projektdienstleistungen enthält Teil B; spezielle Bestimmungen für SaaS-, KI- und Hostingleistungen enthält Teil C.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen Cognivity und dem Kunden über Leistungen von Cognivity, insbesondere im Bereich Smart Building Consulting, Systems Integration, Data Platforms, Workplace Experience, Building Cyber Security, Vendor Selection, Operations & Support, Energy & Resources, Campus Solutions, Change Management sowie über die Bereitstellung und Nutzung von KI-gestützten Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS), bei denen KI-Agenten vom Kunden bereitgestellte Daten analysieren können.
1.2 Vertragspartner ist ausschließlich die Cognivity GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, E-Mail: info@cognivity.com, Geschäftsführer: Florian Laurisch, HRB 278630 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Cognivity schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Mit Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein und die Leistungen ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu beziehen.
1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Cognivity hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Cognivity in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Hat Cognivity der Geltung von AGB des Kunden ausdrücklich und schriftlich zugestimmt, gelten diese nur in dem Umfang, in dem sie eine Regelung enthalten. Soweit die AGB des Kunden zu einem Regelungsgegenstand schweigen oder lückenhaft sind, gelten ergänzend diese AGB der Cognivity. Bei unmittelbaren Widersprüchen zwischen den ausdrücklich einbezogenen Kunden-AGB und diesen AGB gehen, vorbehaltlich einer abweichenden Individualvereinbarung, die ausdrücklich zugestimmten Kunden-AGB vor; Lücken werden durch diese AGB geschlossen.
1.5 Im Falle von Widersprüchen zwischen Regelungsebenen gilt folgende Rangfolge (höherrangig vor niederrangig): (1) Individualvertrag einschließlich Angebot / Order Form / Bestellformular, (2) Statement of Work (SOW) bzw. Leistungsbeschreibung, (3) diese AGB, (4) Service Level Agreement (SLA), soweit vereinbart, (5) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), soweit anwendbar und abgeschlossen. Speziellere Regelungen gehen allgemeinen Regelungen derselben Rangstufe vor, soweit sie denselben Gegenstand betreffen. Ausdrücklich und schriftlich einbezogene AGB des Kunden gehen diesen AGB nur insoweit vor, als sie denselben Gegenstand abweichend regeln; im Übrigen bleiben diese AGB ergänzend anwendbar.
1.6 Soweit Cognivity Leistungen über ihre Website (insbesondere www.cognivity.com) oder digitale Plattformen anbietet oder bewirbt, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 2 Begriffsbestimmungen
2.1 „Kunde“ ist die natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft, die mit Cognivity einen Vertrag über Leistungen schließt und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
2.2 „Leistungen“ sind sämtliche von Cognivity geschuldeten Beratungs-, Dienstleistungs-, Werk-, Integrations-, Betriebs-, Support- und Softwareleistungen einschließlich SaaS und KI-Funktionen, wie sie im jeweiligen Vertrag, der Order Form und/oder dem SOW beschrieben sind.
2.3 „Individualvertrag“ ist die zwischen den Parteien individuell ausgehandelte oder sonst verbindlich zustande gekommene Vereinbarung über konkrete Leistungen, einschließlich Order Form / Bestellformular und etwaiger Anlagen.
2.4 „Order Form“ bzw. „Bestellformular“ ist das von den Parteien unterzeichnete Angebot oder sonst verbindlich angenommene Dokument, in dem insbesondere Leistungsumfang, Laufzeit, Vergütung und etwaige Sonderkonditionen festgehalten sind.
2.5 „SOW“ (Statement of Work) ist die detaillierte Leistungsbeschreibung als Teil eines Angebots zu einem konkreten Projekt oder Leistungspaket, einschließlich Meilensteinen, Mitwirkungspflichten und Abnahmekriterien, soweit vereinbart.
2.6 „SaaS“ bezeichnet die von Cognivity bereitgestellte Software-as-a-Service-Leistung, die dem Kunden über das Internet zur Nutzung bereitgestellt wird, einschließlich etwaiger Benutzeroberflächen, Schnittstellen und Dokumentation.
2.7 „KI“ bzw. „KI-Funktionen“ bezeichnen Funktionen, bei denen Systeme der künstlichen Intelligenz, insbesondere KI-Agenten, vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Daten analysieren, auswerten, zusammenfassen, klassifizieren oder sonst verarbeiten, um vertraglich geschuldete Ergebnisse oder Unterstützungsleistungen zu erzeugen.
2.8 „Kundendaten“ sind alle Daten, Inhalte, Dokumente, Konfigurationen, Messwerte, Protokolle und sonstigen Informationen, die der Kunde Cognivity bereitstellt, hochlädt, übermittelt oder sonst zugänglich macht oder die im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden entstehen, soweit sie dem Kunden zuzuordnen sind.
2.9 „Personenbezogene Daten“ sind personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).
2.10 „AVV“ ist der zwischen den Parteien abzuschließende Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO, soweit Cognivity personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.
2.11 „Kardinalpflichten“ sind solche wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
2.12 „Werktage“ sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Cognivity.
§ 3 Vertragsgegenstand (Überblick)
3.1 Gegenstand der Verträge ist — je nach Vereinbarung — die Erbringung von Leistungen gemäß Ziffer 2.2
3.2 Beratungs- und Projektdienstleistungen können insbesondere umfassen: Smart Building Consulting, Systems Integration, Aufbau und Betrieb von Data Platforms, Workplace Experience, Building Cyber Security, Vendor Selection, Operations & Support, Energy & Resources, Campus Solutions sowie Change Management. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Individualvertrag, dem Angebot, der Order Form und/oder dem SOW.
3.3 SaaS-Leistungen umfassen die zeitlich befristete, nicht ausschließliche Bereitstellung von Softwarefunktionen über das Internet, einschließlich KI-gestützter Funktionen, mit denen KI-Agenten vom Kunden bereitgestellte Daten analysieren und auswerten können. Art, Umfang und Funktionsumfang der SaaS-Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Produktbeschreibung und etwaigen SLAs.
3.4 Soweit nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, erbringt Cognivity Beratungs- und Supportleistungen als Dienstleistungen. Cognivity schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolg, sondern die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik, soweit anwendbar.
3.5 Cognivity ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Mitarbeiter und — unter Beachtung von § 10 — durch Subunternehmer zu erbringen, sofern dadurch die vertragsgemäße Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.
3.6 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, insbesondere in Form einer Änderungsvereinbarung
(Change Request) , einer ergänzten Order Form oder eines geänderten SOW. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Mehrleistungen.
§ 4 Vertragsschluss
4.1 Angebote von Cognivity sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind und eine Annahmefrist enthalten. Sofern nicht anders angegeben, sind verbindliche Angebote ab dem Angebotsdatum dreißig (30) Kalendertage gültig.
4.2 Ein Vertrag kommt zustande durch (a) beiderseitige Unterzeichnung eines Individualvertrags bzw. einer Order Form, (b) schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines verbindlichen Angebots von Cognivity durch den Kunden innerhalb der genannten Frist, (c) Registrierung und Freischaltung bei SaaS-Leistungen mit Bestätigung durch Cognivity, oder (d) eine sonstige ausdrückliche Annahmeerklärung von Cognivity, insbesondere durch Auftragsbestätigung.
4.3 Bestellungen oder Beauftragungen des Kunden gelten erst mit Annahme durch Cognivity als verbindlich. Schweigen von Cognivity stellt keine Annahme dar. Cognivity ist berechtigt, Bestellungen oder Beauftragungen des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.4 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bei Vertragsschluss und während der Vertragsdurchführung gemachten Angaben, insbesondere zu Unternehmen, Vertretungsberechtigung, Rechnungsadresse und technischen Anforderungen, richtig, vollständig und aktuell sind.
4.5 Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist oder die Parteien etwas anderes vereinbaren. Dies gilt nicht für Individualabreden im Sinne des § 305b BGB.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden (allgemein)
5.1 Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistungen in dem erforderlichen Umfang rechtzeitig, vollständig und sachgerecht mit. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, System-Zugänge und -Berechtigungen, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben.
5.2 Der Kunde benennt einen hinreichend fachlich befähigten und organisatorisch bevollmächtigten Ansprechpartner sowie erforderlichenfalls Stellvertreter, die für Abstimmungen, Freigaben und die Koordination Kunden interner Ressourcen zur Verfügung stehen.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Informationen gem. 5.1. rechtmäßig erhoben und übermittelt werden dürfen und dass Cognivity diese Daten zur Vertragserfüllung — einschließlich der Analyse durch KI-Funktionen gemäß § 9 und Teil C — verwenden darf. Der Kunde stellt Cognivity von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass Kundendaten rechtswidrig bereitgestellt oder genutzt wurden, soweit Cognivity den jeweiligen Umstand nicht zu vertreten hat.
5.4 Der Kunde ist für die Auswahl, Eignung und Rechtmäßigkeit der von ihm eingesetzten Systeme, Schnittstellen, Inhalte und Datenquellen verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand der Leistungspflicht von Cognivity sind.
5.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach und entstehen hierdurch Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungshindernisse, so (a) verschieben sich die betroffenen Leistungsfristen angemessen, (b) ist Cognivity berechtigt, den hierdurch verursachten angemessenen Mehraufwand gesondert zu berechnen, und (c) bleibt Cognivity berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist weitere Rechte, einschließlich Kündigung aus wichtigem Grund, geltend zu machen, sofern die Pflichtverletzung erheblich ist.
5.6 Der Kunde trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz seiner Zugangsdaten und zur sicheren Nutzung der bereitgestellten Systeme. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
6.1 Die Vergütung und Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Individualvertrag, dem Angebot, der Order Form und/oder dem SOW. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, stellt Cognivity Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Tagessätzen bzw. Stundensätzen oder zu Festpreisen in Rechnung. Wiederkehrende SaaS-Entgelte werden — soweit nicht anders vereinbart — im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet. Projektspezifische Leistungen (Konzeption, Integration, inhaltliche Pflege, strategische Beratung) können gesondert auf Stundenbasis abgerechnet werden.
6.3 Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Kalender-Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Cognivity berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz des weitergehenden Verzugsschadens zu verlangen. Cognivity bleibt berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften eine Mahnpauschale geltend zu machen, soweit anwendbar.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist Cognivity nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, Leistungen vorübergehend zurückzuhalten oder den Zugang zu SaaS-Leistungen auszusetzen, bis ausstehende Beträge ausgeglichen sind. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
6.6 Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
6.7 Reisezeiten, Reisekosten und sonstige Auslagen werden, sofern nicht ausdrücklich in der Vergütung enthalten, nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gesondert erstattet. Fremdkosten und Auslagen werden gegen Nachweis zum Selbstkostenpreis abgerechnet. Für Reisezeiten werden 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.
6.8 Cognivity ist berechtigt, die Preise für Dauerschuldverhältnisse mit einer Ankündigungsfrist von mindestens dreißig (30) Tagen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Bei nicht unwesentlicher Benachteiligung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu; die Kündigung bedarf der Textform und muss innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Mitteilung erklärt werden. Unterbleibt die Kündigung, gilt die neue Vergütung als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 7 Eigentum, Nutzungsrechte, IP (Rahmen)
7.1 Alle Rechte an bereits vorhandenen Werken, Software, Methoden, Tools, Templates, Know-how, Dokumentationen und sonstigen Schutzgegenständen von Cognivity (Background-IP) verbleiben ausschließlich bei Cognivity bzw. ihren Lizenzgebern.
7.2 An den im Rahmen der Leistungserbringung speziell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (Foreground-IP) räumt Cognivity dem Kunden — soweit nicht anders vereinbart — mit vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden ein, beschränkt auf den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Abweichende Regelungen in Individualvertrag oder SOW gehen vor.
7.3 An SaaS-Software und zugehörigen Dokumentationen erhält der Kunde kein Eigentum, sondern lediglich ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung gemäß Teil C und dem Vertrag.
7.4 Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm bereitgestellten Kundendaten. Cognivity erhält das zur Vertragserfüllung erforderliche Recht, Kundendaten zu hosten, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu analysieren — einschließlich mittels KI-Funktionen — und sonst technisch zu nutzen. Eine Nutzung von Kundendaten zum Training von KI-Modellen erfolgt nicht, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich gesondert.
7.5 Soweit Open-Source-Komponenten oder Leistungen Dritter Bestandteil der Leistungen sind, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen. Cognivity wird den Kunden auf wesentliche hieraus folgende Nutzungseinschränkungen hinweisen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist.
7.6 Marken, Firmenkennzeichen und sonstige Kennzeichen von Cognivity dürfen vom Kunden nur mit vorheriger Zustimmung von Cognivity verwendet werden.
§ 8 Vertraulichkeit
8.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich für Vertragszwecke zu verwenden und Dritten nicht offenzulegen, sofern keine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Offenlegungspflicht besteht oder die andere Partei zuvor zugestimmt hat.
8.2 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technischer Unterlagen, Sicherheitskonzepte, Preise, Kundendaten und Projektdetails. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht bekannt waren, (c) von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht rechtmäßig erlangt wurden, oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.
8.3 Die Offenlegung an Erfüllungsgehilfen, Berater und Subunternehmer ist zulässig, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Informationen zur Vertragserfüllung benötigen.
8.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten und Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt und können länger gelten.
8.5 Die Nutzung des Kundennamens, Logos sowie von Projekt- und Leistungshinweisen zu Referenz-, Marketing- und Vertriebszwecken (einschließlich Pressemitteilungen und öffentlicher Darstellungen) richtet sich nach § 21. Im Übrigen bedürfen Veröffentlichungen, die über den dort vorgesehenen Rahmen hinausgehen, der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.
§ 9 Datenschutz, AVV, Serverstandort
9.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch Cognivity als Verantwortliche (z. B. Kontaktanfragen, Website) sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.cognivity.com abrufbar bzw. werden dort bereitgestellt.
9.2 Soweit Cognivity im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne wirksamen AVV ist Cognivity nicht verpflichtet, personenbezogene Daten im Auftrag zu verarbeiten. Der AVV geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Regelungsgegenständen vor, soweit er spezielle Pflichten zur Auftragsverarbeitung enthält; im Übrigen bleibt die Rangfolge gemäß § 1.5 unberührt.
9.3 Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die er Cognivity bereitstellt oder in den Systemen verarbeitet. Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass erforderliche Rechtsgrundlagen und Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen vorliegen.
9.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und stimmt zu, dass Cognivity die vom Kunden bereitgestellten Daten — einschließlich personenbezogener Daten im Rahmen eines AVV — zur Vertragserfüllung verarbeitet und dass KI-Funktionen bzw. KI-Agenten diese Daten analysieren und auswerten dürfen, soweit dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder zweckmäßig ist. Diese Zustimmung ist wesentliche Geschäftsgrundlage für KI-gestützte Leistungen.
9.5 Cognivity verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener oder Dritter KI-Modelle, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich und gesondert schriftlich oder in Textform vereinbart. Die vertragsgemäße Analyse und Verarbeitung zur Leistungserfüllung gemäß Ziffer 9.4 gilt nicht als Training im vorstehenden Sinne.
9.7 Nutzt der Kunde eigene API-Schlüssel, Zugänge oder Konten bei Drittanbietern von KI-, Cloud- oder Plattformdiensten (Bring Your Own Key / BYOK) oder verbindet er die Leistungen von Cognivity mit solchen Diensten, so gelten für die dortige Verarbeitung ausschließlich die Vertrags-, Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Cognivity ist in diesem Fall weder Verantwortlicher noch Auftragsverarbeiter für die beim Drittanbieter stattfindende Verarbeitung und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung dafür, wie der Drittanbieter Kundendaten speichert, verarbeitet, speichertortbezogen hostet, für Training verwendet oder an weitere Stellen übermittelt. Die Auswahl, Konfiguration und rechtliche Zulässigkeit des BYOK-Diensteinsatzes liegen allein beim Kunden; Cognivity schuldet insbesondere keine Prüfung der Drittanbieterbedingungen und keinen bestimmten Datenschutz- oder Sicherheitsstandard des Drittanbieters. Ziffer 9.6 gilt nur für die von Cognivity selbst betriebene bzw. im eigenen Auftrag genutzte Infrastruktur, nicht für BYOK-Dienste des Kunden.
9.8 Cognivity trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten entsprechend dem Stand der Technik und den Anforderungen des AVV.
§ 10 Subunternehmer
10.1 Cognivity ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
10.2 Cognivity bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, auch soweit Subunternehmer eingesetzt werden.
10.3 Soweit Subunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gelten ergänzend die Regelungen des AVV, insbesondere zu Unterauftragsverarbeitern, Informations- und Widerspruchsrechten.
10.4 Cognivity verpflichtet Subunternehmer in dem Umfang zur Vertraulichkeit und Datensicherheit, der zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
§ 11 Haftung
11.1 Cognivity haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (c) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie (d) im Umfang einer von Cognivity ausdrücklich übernommenen Garantie.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Cognivity nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
11.3 Die Haftung von Cognivity nach Ziffer 11.2 ist der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für den betroffenen Vertrag tatsächlich gezahlten Nettovergütung begrenzt. Besteht der betroffene Vertrag weniger als zwölf Monate, ist die in diesem Zeitraum gezahlte Nettovergütung maßgeblich. Macht diese Summe weniger als 25.000 EUR aus, gilt dieser Mindestbetrag als Haftungshöchstgrenze.
11.4 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt wurde; in diesem Fall gelten die Beschränkungen der Ziffern 11.2 und 11.3.
11.5 Cognivity haftet nicht für Beeinträchtigungen, die auf ungeeigneten, fehlerhaften oder unvollständigen Kundendaten, fehlender Mitwirkung, unsachgemäßer Nutzung oder Eingriffen des Kunden oder Dritter beruhen, soweit Cognivity diese nicht zu vertreten hat. Für KI-Ergebnisse gelten ergänzend die besonderen Regelungen in Teil C.
11.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Cognivity.
11.7 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Gewährleistung / Mängelrechte (Rahmen)
12.1 Art und Umfang der Gewährleistung richten sich nach der jeweils geschuldeten Leistungsart und den besonderen Bestimmungen des Individualvertrags, SOW und — soweit einschlägig — der Teile B und C.
12.2 Bei Dienstleistungen schuldet Cognivity die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung. Ein darüber hinausgehendes Sachmängelgewährleistungsrecht besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12.3 Bei Werkleistungen oder der Bereitstellung von Software mit mängelrechtlicher Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass Cognivity zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist erhält. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Sekundärrechte geltend machen, vorbehaltlich der Haftungsregelungen in § 11.
12.4 Mängelanzeigen bedürfen der Textform und haben den Mangel so konkret wie möglich zu beschreiben. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Kenntnis bzw. bei Abnahmefähigkeit nach Bereitstellung zu rügen; andernfalls gelten die Leistungen insoweit als genehmigt, soweit der Kunde Kaufmann ist.
12.5 Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen infolge unsachgemäßer Nutzung, unzureichender Mitwirkung, Eingriffen des Kunden oder Dritter, ungeeigneter Systemumgebung des Kunden oder höherer Gewalt, soweit Cognivity den jeweiligen Umstand nicht zu vertreten hat.
12.6 Ansprüche wegen Mängeln verjähren — soweit nicht anders vereinbart und gesetzlich zulässig — innerhalb von zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung gemäß § 11.1.
§ 13 Höhere Gewalt
13.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Verpflichtungen, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruhen. Hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Epidemien/Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, flächendeckende Netz- oder Cloud-Ausfälle sowie sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegende Ereignisse.
13.2 Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer informieren und zumutbare Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen ergreifen.
13.3 Dauern die Auswirkungen höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage ununterbrochen an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
§ 14 Laufzeit und Kündigung (Rahmen)
14.1 Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Individualvertrag, Angebot, der Order Form und/oder dem SOW. Fehlt eine entsprechende Regelung, gilt für einmalige Projektleistungen die Laufzeit bis zur vollständigen Erbringung; für Dauerschuldverhältnisse (insbesondere SaaS) gelten ergänzend die Regelungen in Teil B bzw. Teil C.
14.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung und angemessener Nachfrist erheblich verletzt, zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
14.3 Kündigungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist.
14.4 Nach Vertragsende wird der Kunde den Zugang zu SaaS-Leistungen nicht mehr nutzen. Cognivity wird Kundendaten nach Maßgabe des Vertrags, Teil C und des AVV innerhalb einer angemessenen Frist herausgeben bzw. löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Etwaige Unterstützung bei der Datenmigration ist gesondert zu vergüten, sofern nicht anders vereinbart.
14.5 Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinausgelten sollen — insbesondere zu Vertraulichkeit, Haftung, Nutzungsrechten, Datenschutz und Schlussbestimmungen — bleiben auch nach Beendigung des Vertrages in Kraft.
§ 15 AGB-Änderungen
15.1 Cognivity ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen erforderlich ist, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung, technischer Rahmenbedingungen, Erweiterung der Leistungen oder zur Schließung von Regelungslücken, und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
15.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Cognivity wird in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen.
15.3 Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort. Cognivity ist in diesem Fall berechtigt, den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich mit angemessener Frist zu kündigen, wenn Cognivity ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist.
15.4 Änderungen der Vergütung, des wesentlichen Leistungsumfangs oder sonstiger wesentlicher Vertragsbedingungen bedürfen der Zustimmung des Kunden, soweit sie nicht bereits im Vertrag vorgesehen sind (vgl. insbesondere § 6.8 und Teil C).
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / UN-Kaufrecht).
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Cognivity bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist — soweit nicht anders vereinbart — Berlin.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
16.5 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Cognivity in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
16.6 Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Auslegungsunterschieden zwischen einer deutschen und einer fremdsprachigen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.
TEIL B — Beratungs- und Managementleistungen
Teil B gilt, soweit die Parteien Beratungs-, Planungs-, Steuerungs- oder Managementleistungen vereinbaren. Teil A bleibt ergänzend anwendbar.
§ 17 Leistungsbeschreibung Beratung
17.1 Cognivity erbringt Beratungs-, Planungs-, Steuerungs- und Managementleistungen im Bereich Smart-Building-Technologie, Gebäudebau und -digitalisierung sowie AI Enablement und Operational Excellence. Das Leistungsportfolio umfasst insbesondere die auf https://www.cognivity.com/services beschriebenen Leistungsfelder, namentlich Digital Strategy, Systems Integration, Data Platforms, Workplace Experience, Building Cyber Security, Vendor Selection, Operations & Support, Energy & Resources, Campus Solutions und Change Management, jeweils im Umfang der konkreten Leistungsbeschreibung im Einzelauftrag, Angebot oder Statement of Work („SOW“).
17.2 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erbringt Cognivity die Leistungen dieses TEIL B als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag). Cognivity schuldet die sorgfältige, fachgerechte und dem anerkannten Stand der Technik entsprechende Erbringung der vereinbarten Beratung und Mitwirkung, nicht hingegen den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder betrieblichen Erfolgs.
17.3 Ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB liegt nur vor, wenn die Parteien in der Leistungsbeschreibung, im SOW oder in einer sonstigen Individualvereinbarung ausdrücklich und unmissverständlich (a) konkret bestimmbare, abnahmefähige Arbeitsergebnisse („Deliverables“) und (b) deren Abnahme als geschuldeten Erfolg vereinbaren. Die bloße Bezeichnung als „Projekt“, „Konzept“, „Roadmap“, „Report“, „Deliverable“ oder ähnliche Formulierungen begründet für sich genommen keinen Werkvertrag.
17.4 Art, Inhalt, Umfang, Meilensteine und etwaige Deliverables der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelauftrag, Angebot, SOW und etwaigen schriftlich bestätigten Change Requests. Marketingdarstellungen, Website-Inhalte, Präsentationen und unverbindliche Leistungsübersichten dienen der Orientierung und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich in den Einzelauftrag einbezogen werden.
17.5 Cognivity ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete eigene Mitarbeiter sowie freiberufliche oder unterauftragnehmende Dritte einzusetzen, sofern Cognivity die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden behält und keine entgegenstehenden Geheimhaltungs- oder Compliance-Vorgaben des Kunden entgegenstehen, die vorab schriftlich mitgeteilt wurden.
17.6 Empfehlungen, Analysen, Konzepte, Architekturvorschläge, Vendor-Empfehlungen, Sicherheitsbewertungen und vergleichbare Beratungsergebnisse stellen keine Garantie für bestimmte Ergebnisse, Zulassungen, Fördermittel, Einsparungen, Verfügbarkeiten oder die Eignung Dritter dar. Entscheidungen über Investitionen, Beschaffung, Betriebsführung und Umsetzung verbleiben beim Kunden.
§ 18 Leistungszeiten, Termine, Abnahme, Change Requests
18.1 Leistungszeiten, Termine und Meilensteine sind nur verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet und schriftlich vereinbart sind. Unverbindliche Zeitangaben, grobe Projektpläne und Zieltermine stellen keine Fixtermine im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Fixgeschäft vereinbart.
18.2 Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbringt, erforderliche Informationen, Zugänge oder Entscheidungen verzögert, Change Requests beauftragt werden oder Umstände eintreten, die Cognivity nicht zu vertreten hat (einschließlich höherer Gewalt, Lieferengpässe kritischer Dritter, behördliche Maßnahmen und Ausfälle wesentlicher Kundensysteme).
18.3 Soweit Leistungen als Dienstvertrag erbracht werden, findet eine Abnahme nicht statt. Der Kunde bestätigt auf Wunsch von Cognivity den Erhalt und die Entgegennahme erbrachter Leistungen oder Teilleistungen; eine solche Bestätigung ist keine werkvertragliche Abnahme.
18.4 Nur soweit ein Werkvertrag gemäß § 17.3 ausdrücklich vereinbart ist, gelten die nachfolgenden Abnahmeregelungen: Cognivity stellt fertiggestellte Deliverables zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Bereitstellung, ob die Deliverables im Wesentlichen der vereinbarten Spezifikation entsprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche, nachvollziehbar begründete Mängelrüge, gelten die Deliverables als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind im Rahmen der Mängelbeseitigung zu beheben. Teilabnahmen können vereinbart werden und sind für abgrenzbare Deliverables bzw. Meilensteine zulässig.
18.5 Änderungswünsche des Kunden an Inhalt, Umfang, Methodik, Terminen oder Ressourcen (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Beauftragung. Cognivity prüft Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine und unterbreitet dem Kunden ein entsprechendes Änderungsangebot. Bis zur ausdrücklichen Annahme des Änderungsangebots bleibt der bisherige Leistungsumfang maßgebend. Cognivity ist nicht verpflichtet, Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs zu erbringen.
18.6 Cognivity ist berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung ausstehen, erforderliche Mitwirkungen fehlen oder Sicherheits-, Compliance- oder Zugangsrisiken bestehen, die eine Fortsetzung unzumutbar machen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
§ 19 Mitwirkung & Kundenverantwortung (Beratung)
19.1 Der Kunde stellt Cognivity rechtzeitig und auf eigene Kosten alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Entscheidungen, Zugänge (einschließlich Gebäude-, System-, Cloud- und Vendor-Zugänge) sowie sonstige Mitwirkungen zur Verfügung, die für die vereinbarten Beratungs- und Managementleistungen erforderlich sind.
19.2 Der Kunde benennt einen fachlich und entscheidungsbefugten Ansprechpartner sowie erforderliche Stakeholder. Der Kunde stellt sicher, dass interne Freigaben, Beschaffungsentscheidungen und organisatorische Voraussetzungen so rechtzeitig erfolgen, dass vereinbarte Termine eingehalten werden können.
19.3 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten, Vorgaben und Materialien verantwortlich. Cognivity ist nicht verpflichtet, vom Kunden gelieferte Angaben auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen, wird jedoch erkennbare Unstimmigkeiten dem Kunden mitteilen.
19.4 Soweit Leistungen Zugriffe auf IT-, Gebäude-, Sicherheits- oder Betriebsumgebungen des Kunden oder Dritter erfordern, holt der Kunde alle erforderlichen internen und externen Genehmigungen ein und stellt sicher, dass Cognivity nur in dem freigegebenen Umfang tätig wird. Der Kunde bleibt für seine Betriebsführung, Sicherheitsarchitektur, Backup-/Recovery-Prozesse sowie für die Auswahl und Beauftragung von Drittanbietern verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
19.5 Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungsstörungen, die auf fehlender, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Cognivity. Cognivity kann den hierdurch verursachten angemessenen Mehraufwand gesondert vergütet verlangen und Termine entsprechend anpassen.
19.6 Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und eingesetzten Dritten die von Cognivity im Rahmen der Leistung erteilten Hinweise zu Sicherheit, Betrieb und Umsetzung angemessen berücksichtigen. Die Umsetzung empfohlener Maßnahmen im Unternehmen des Kunden obliegt dem Kunden, sofern deren Durchführung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.
§ 20 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
20.1 An den im Rahmen von TEIL B individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Konzepte, Analysen, Roadmaps, Präsentationen, Dokumentationen, Spezifikationen, Architekturunterlagen und vergleichbare Deliverables) räumt Cognivity dem Kunden mit vollständiger Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, die Arbeitsergebnisse für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
20.2 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Unterlizenzierung oder sonstige Verwertung gegenüber Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Cognivity, es sei denn, die Weitergabe ist für die interne Umsetzung beim Kunden an gebundenen Berater oder Auftragnehmer erforderlich und erfolgt unter entsprechender Geheimhaltung.
20.3 Sämtliche Rechte an Methodiken, Vorgehensmodellen, Templates, Frameworks, Tools, Checklisten, Trainingsunterlagen, Know-how, Best Practices, generischen Architekturen und sonstigen vorbestehenden oder während der Leistungserbringung weiterentwickelten Materialien von Cognivity („Cognivity Materials“) verbleiben bei Cognivity. Soweit Cognivity Materials in Arbeitsergebnisse einfließen, erhält der Kunde hieran lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang von § 20.1; ein Anspruch auf Herausgabe von Quellvorlagen, internen Tools oder Know-how-Dokumentationen besteht nicht.
20.4 Bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung stehen dem Kunden an den Arbeitsergebnissen nur vorläufige, widerrufliche Nutzungsrechte zum Zweck der Vertragsdurchführung zu. Cognivity kann die Nutzung untersagen, solange fällige Forderungen trotz Mahnung unbezahlt bleiben.
20.5 Open-Source-Komponenten, Standardsoftware Dritter, Cloud-Dienste, Hersteller-Dokumentationen und sonstige Drittmaterialien unterliegen ausschließlich den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechtsinhaber. Cognivity verschafft dem Kunden an solchen Drittmaterialien keine weitergehenden Rechte als sie Cognivity selbst einräumen kann.
20.6 Anregungen, Feedback und Mitwirkungen des Kunden begründen keine Miturheberschaft und keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung oder Rechteübertragung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
§ 21 Referenznennung
21.1 Sofern der Kunde dem nicht vorab oder unverzüglich nach Projektbeginn in Textform widerspricht, ist Cognivity berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen und dabei Firma sowie Logo des Kunden in angemessener Form auf der Website, in Angeboten, Präsentationen, Social Media und sonstigen Marketingunterlagen von Cognivity zu verwenden.
21.2 Cognivity ist ferner berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse in allgemeiner, nicht vertraulicher Form für eigene Referenz-, Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen, insbesondere in Case Studies, Projektbeispielen und Erfolgsberichten. Die Darstellung beschränkt sich auf öffentlich kommunizierbare Sachverhalte (z. B. Branche, Leistungsart, grober Projektgegenstand, eingesetzte Methoden und erzielter Nutzen in anonymisierter oder zusammengefasster Form), soweit dadurch keine Geschäftsgeheimnisse, personenbezogenen Daten, Sicherheitsdetails oder sonstigen vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
21.3 Eine namentliche Case Study mit konkreten Projektdetails, Zitaten, Kennzahlen, Screenshots, Architekturdarstellungen oder sonstigen über Ziffer 21.2 hinausgehenden Inhalten bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Der Kunde wird eine solche Zustimmung nicht unbillig verweigern.
21.4 Entgegenstehende Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) sowie gesetzliche Geheimhaltungspflichten gehen diesem § 21 vor. Im Zweifel unterbleibt die Veröffentlichung bzw. erfolgt sie ausschließlich anonymisiert.
21.5 Der Kunde kann eine nach Ziffer 21.1 und 21.2 erteilte bzw. fingierte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen. Bereits erstellte und rechtmäßig veröffentlichte Materialien müssen nicht zurückgerufen werden, soweit ein Rückruf unzumutbar wäre; Cognivity wird zumutbare Anpassungen für künftige Verwendungen vornehmen.
§ 22 Abwerbeverbot und Umgehungsverbot
22.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Beendigung des jeweiligen Vertrags keine Mitarbeiter von Cognivity, die mit der Anbahnung oder Durchführung des Vertrags befasst waren oder dem Kunden bekannt geworden sind, aktiv abzuwerben, zur Kündigung zu veranlassen oder unmittelbar oder mittelbar als Arbeitnehmer, Freiberufler oder über ein verbundenes Unternehmen zu beschäftigen.
22.2 Ziffer 22.1 gilt nicht, wenn der betreffende Mitarbeiter ohne vorherige aktive Abwerbung, Ansprache oder Veranlassung durch den Kunden oder von ihm eingeschaltete Dritte aus eigenem Antrieb bei dem Kunden um eine Tätigkeit nachsucht und Cognivity hiervon unverzüglich in Textform unterrichtet wird. Gesetzliche Rechte der betroffenen Personen bleiben unberührt.
22.3 Der Kunde verpflichtet sich ferner, während der Vertragslaufzeit und für zwölf (12) Monate nach Vertragsende keine von Cognivity im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten oder vorgestellten Subunternehmer, Freelancer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen unmittelbar oder mittelbar mit Leistungen zu beauftragen, die denselben oder im Wesentlichen denselben Gegenstand haben wie die von Cognivity für den Kunden erbrachten oder angebotenen Leistungen, und zwar mit dem Ziel oder der Wirkung, Cognivity zu umgehen. Zulässig bleibt die Beauftragung, wenn Cognivity zuvor in Textform zugestimmt hat oder der Subunternehmer dem Kunden bereits vor der Zusammenarbeit mit Cognivity unabhängig bekannt und vertraglich verbunden war.
22.4 Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 22.1 oder 22.3 ist der Kunde verpflichtet, an Cognivity eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe Cognivity nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet.
22.5 Einseitige Wettbewerbsverbote, Exklusivitäten oder Abwerbebeschränkungen zulasten von Cognivity oder ihrer Mitarbeiter sind in diesen Standard-AGB nicht vereinbart und bedürfen einer gesonderten Individualvereinbarung.
§ 23 Kündigung / vorzeitige Beendigung Beratung
23.1 Soweit die Parteien keine bestimmte Laufzeit oder keine abweichende Kündigungsregelung im Einzelauftrag / SOW vereinbart haben, kann ein Dauerschuldverhältnis über Beratungs- und Managementleistungen von beiden Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
23.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Cognivity insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer fälligen Zahlung mehr als dreißig (30) Tage in Verzug ist, wesentliche Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt, Sicherheits- oder Compliance-Vorgaben erheblich verletzt oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus sonstigen Gründen unzumutbar wird.
23.3 Bei vorzeitiger Beendigung hat Cognivity Anspruch auf Vergütung der bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der nachweislich entstandenen und nicht vermeidbaren Aufwendungen (einschließlich bereits verbindlich eingegangener Drittkosten, soweit diese dem Kunden zuvor angezeigt oder im Auftrag angelegt waren). Etwaige Vorauszahlungen werden mit dem Vergütungsanspruch verrechnet; ein danach verbleibendes Guthaben wird erstattet.
23.4 Mit Vertragsende enden die Leistungspflichten von Cognivity. Der Kunde bleibt zur Zahlung aller bis dahin entstandenen Forderungen verpflichtet. Geheimhaltungs-, Haftungs-, Vergütungs- und Nutzungsrechtsregelungen sowie sonstige Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, bleiben unberührt.
23.5 Auf Verlangen des Kunden und gegen angemessene Vergütung wirkt Cognivity im zumutbaren Umfang an einer geordneten Übergabe mit (Knowledge Transfer), soweit dies im Einzelauftrag vereinbart oder nachträglich beauftragt wird. Ein Anspruch auf Herausgabe interner Cognivity Materials gemäß § 20.3 besteht nicht.
TEIL C — SaaS-, KI- und Hostingleistungen
Teil C gilt, soweit die Parteien SaaS-, KI- und/oder Hostingleistungen vereinbaren. Teil A bleibt ergänzend anwendbar. Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil C gehen die spezielleren Regelungen dieses Teils C für SaaS-/KI-Leistungen vor.
§ 24 Vertragsgegenstand SaaS
24.1 Cognivity erbringt gegenüber dem Kunden im Rahmen eines B2B-Vertrags Software-as-a-Service-Leistungen („SaaS“), einschließlich der Bereitstellung von Softwarefunktionalitäten, Schnittstellen, Hosting sowie – soweit vereinbart – KI-gestützter Analyse-, Assistenz- und Automatisierungsfunktionen („KI-Leistungen“) über eine von Cognivity betriebene oder beauftragte Infrastruktur.
24.2 Gegenstand, Funktionsumfang, Nutzungsvolumen, Laufzeit, Vergütung und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag, Order Form, Statement of Work (SOW) und/oder der Leistungsbeschreibung (gemeinsam „Auftragsdokumente“). Bei Widersprüchen gehen die Auftragsdokumente den Regelungen dieses TEIL C vor, soweit sie ausdrücklich abweichen.
24.3 Die SaaS- und KI-Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher werden nicht beliefert bzw. nicht zur Nutzung zugelassen.
24.4 Soweit der Kunde Daten, Inhalte, Dokumente, Systeme oder sonstige Informationen („Kundendaten“) bereitstellt oder zugänglich macht, erbringt Cognivity KI-Leistungen auf Grundlage dieser Kundendaten. Mit Vertragsschluss und Nutzung der KI-Leistungen erklärt der Kunde sein Einverständnis und seine Zustimmung dazu, dass Cognivity bzw. die von Cognivity eingesetzten KI-Agenten die vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Kundendaten zum Zweck der vereinbarten Analyse, Auswertung, Zusammenfassung, Empfehlungserstellung und/oder Prozessunterstützung verarbeiten.
24.5 Cognivity schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Funktionalitäten nach dem Stand der Technik und den Auftragsdokumenten. Ein bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher, technischer oder sonstiger Erfolg bzw. eine bestimmte Eignung für einen vom Kunden angestrebten Einzelzweck wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
24.6 Ergänzende Regelungen zu Datenschutz und Auftragsverarbeitung sind in einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) getroffen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem TEIL C und der AVV geht die AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
§ 25 Nutzungsrechte und Nutzungsregeln
25.1 Cognivity räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares (soweit nicht ausdrücklich gestattet), zeitlich auf die Laufzeit und räumlich auf den vereinbarten Nutzungsumfang beschränktes Recht ein, die SaaS-Leistungen bestimmungsgemäß für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
25.2 Alle Rechte an der Software, Dokumentation, Marken, Know-how, Modellen, Algorithmen, Prompt-Bibliotheken, Systemarchitektur und sonstigen Schutzgegenständen von Cognivity verbleiben bei Cognivity bzw. ihren Lizenzgebern. Dem Kunden werden keine Eigentums- oder weitergehenden Nutzungsrechte eingeräumt als in diesem Vertrag oder den Auftragsdokumenten ausdrücklich bestimmt.
25.3 Der Kunde darf die SaaS-Leistungen nur im vereinbarten Umfang nutzen. Unzulässig sind insbesondere: (a) Nutzung durch oder zugunsten unbefugter Dritter ohne Zustimmung von Cognivity; (b) Reverse Engineering, Dekompilieren oder sonstiges Ermitteln des Quellcodes, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt; (c) Umgehung technischer Schutz- oder Zugangskontrollen; (d) Einspeisung rechtswidriger, schädlicher oder missbräuchlicher Inhalte; (e) Überlastung, Störung oder Sicherheitsgefährdung der Systeme von Cognivity; (f) Nutzung in einer Weise, die gegen geltendes Recht, behördliche Vorgaben oder Rechte Dritter verstößt.
25.4 Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Nutzerkonten, Zugangsdaten und Berechtigungen verantwortlich. Zugangsdaten sind geheim zu halten; der Kunde unterrichtet Cognivity unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
25.5 Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen verfügt, um Kundendaten Cognivity zur vereinbarten Nutzung und Verarbeitung bereitzustellen. Der Kunde stellt Cognivity von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Bereitstellung oder Nutzung von Kundendaten resultieren, soweit Cognivity kein überwiegendes Verschulden trifft.
25.6 Ausgabe-, Export- und vom Kunden erzeugte Arbeitsergebnisse aus der bestimmungsgemäßen Nutzung verbleiben – vorbehaltlich der Rechte von Cognivity an der zugrunde liegenden Software und Systembestandteilen – beim Kunden. Ein Training von KI-Modellen mit Kundendaten erfolgt nur nach Maßgabe von § 26.5.
§ 26 KI-Besonderheiten
26.1 Die von Cognivity bereitgestellten KI-Leistungen umfassen insbesondere den Einsatz von KI-Systemen und/oder KI-Agenten, die vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Kundendaten analysieren, verdichten, klassifizieren, kontextualisieren und hieraus Ausgaben, Vorschläge, Entwürfe, Zusammenfassungen oder Handlungshinweise erzeugen („KI-Ergebnisse“).
26.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Analyse und Verarbeitung der von ihm gelieferten Kundendaten wesentlicher Bestandteil der KI-Leistungen ist. Ohne Bereitstellung geeigneter Kundendaten können KI-Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden.
26.3 KI-Ergebnisse werden automatisiert erzeugt und können unvollständig, unzutreffend, veraltet, verzerrt oder sonst fehlerhaft sein. Cognivity übernimmt keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder bestimmte wirtschaftliche, rechtliche oder fachliche Ergebnisse der KI-Leistungen. KI-Ergebnisse haben Hinweis- und Unterstützungscharakter und ersetzen keine eigenständige fachliche, rechtliche, steuerliche oder technische Prüfung durch den Kunden.
26.4 Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung – insbesondere vor einer Weitergabe an Dritte, vor verbindlichen Entscheidungen, vor rechtlich, sicherheits- oder betriebsrelevanten Maßnahmen sowie vor produktiven Systemänderungen – eigenverantwortlich und angemessen fachlich zu prüfen („Prüfungspflicht“). Die endgültige Verantwortung für Entscheidungen und Handlungen auf Grundlage von KI-Ergebnissen liegt ausschließlich beim Kunden.
26.5 Cognivity verwendet Kundendaten nicht zum Training, Fine-Tuning oder zur sonstigen Weiterentwicklung allgemeiner KI-Modelle, es sei denn, der Kunde hat hierzu ausdrücklich und gesondert optiert bzw. es wurde schriftlich oder in Textform etwas Abweichendes vereinbart. Technisch erforderliche Verarbeitungen zur Erbringung der vereinbarten Leistung (einschließlich temporärer Session-, Kontext- und Protokollspeicherung, Caching und Fehleranalyse) bleiben hiervon unberührt, sowie aus der Erfüllung gewonnene Daten in anonymisierter und aggregierter Form zur Verbesserung der eigenen Dienste zu nutzen, soweit sie dem Vertragszweck dienen und datenschutzrechtlich zulässig sind.
26.6 Soweit für die Funktionsfähigkeit der KI-Leistungen erforderlich, kann Cognivity Sitzungs-, Kontext- und Interaktionsdaten speichern und verarbeiten, um den Gesprächs- bzw. Analysekontext aufrechtzuerhalten, die Leistung zu erbringen, Sicherheit zu gewährleisten und Support zu ermöglichen. Art, Umfang und Aufbewahrungsdauer richten sich nach den Auftragsdokumenten, der AVV und den jeweils mitgeteilten technischen Spezifikationen. Eine dauerhafte Nutzung solcher Daten zu anderen Zwecken als der Vertragserfüllung erfolgt nicht ohne gesonderte Vereinbarung.
26.7 Cognivity wird den Kunden im Rahmen des Zumutbaren und im Einklang mit den anwendbaren Vorgaben – insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), soweit anwendbar – bei Transparenz-, Dokumentations- und Mitwirkungspflichten unterstützen. Diese Unterstützung begründet keine Garantie der Konformität der kundenseitigen Nutzung, keinen Beratungserfolg und keine Übernahme der Rolle des Kunden als Verantwortlicher oder Betreiber im Sinne des AI Act, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde bleibt für die rechtmäßige Einbindung und Nutzung der KI-Leistungen in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich.
26.8 Der Kunde wird Cognivity unverzüglich relevante Informationen mitteilen, die für die sichere und rechtskonforme Erbringung der KI-Leistungen erforderlich sind (z. B. besondere Risikokontexte, hochrisikoaffine Einsatzzwecke, gesetzliche Kennzeichnungspflichten in der Kundendomäne), soweit diese Cognivity nicht bereits bekannt sein müssen.
§ 27 Verfügbarkeit, Wartung, Support
27.1 Cognivity bemüht sich im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Zumutbaren, die SaaS-Leistungen mit einer angemessenen Verfügbarkeit bereitzustellen. Eine Verfügbarkeit von 100 % wird nicht geschuldet.
27.2 Soweit in den Auftragsdokumenten oder einer gesonderten Service-Level-Annex / SLA konkrete Verfügbarkeitswerte, Reaktionszeiten oder Gutschriften vereinbart sind, gelten diese vorrangig. Fehlt eine solche Vereinbarung, bestehen keine verbindlichen SLA-Ansprüche; es gilt allein die Bemühenszusage nach Abs. 27.1.
27.3 Cognivity führt regelmäßig Wartungen und Updates durch, um Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten. Geplante Wartungsarbeiten wird Cognivity, soweit möglich und zumutbar, vorab ankündigen und nach Möglichkeit in nutzungsärmere Zeiten legen. Während geplanter Wartung sowie bei Notfallmaßnahmen zur Gefahrenabwehr kann die Verfügbarkeit eingeschränkt oder unterbrochen sein.
27.4 Cognivity ist berechtigt, technische Änderungen, Systemupdates und Funktionsanpassungen vorzunehmen, soweit diese der Sicherheit, Stabilität, Leistungsfähigkeit oder Weiterentwicklung dienen und die vertraglich vereinbarte Kernleistung nicht wesentlich beeinträchtigen. Bei sicherheitskritischen Änderungen kann die Information auch nachträglich erfolgen.
27.5 Nicht als Verfügbarkeitsstörung gelten insbesondere Beeinträchtigungen aufgrund (a) höherer Gewalt oder außerhalb des Einflussbereichs von Cognivity liegender Ereignisse; (b) Störungen von Telekommunikationsstrecken, Internetanbindung oder Systemen des Kunden bzw. Dritter; (c) missbräuchlicher oder vertragswidriger Nutzung; (d) vom Kunden gewünschter Änderungen, Integrationen oder Testumgebungen; (e) kurzzeitiger Unterbrechungen zur Wiederherstellung der Systemsicherheit.
27.6 Support wird in dem in den Auftragsdokumenten beschriebenen Umfang erbracht. Cognivity bemüht sich im Falle von Störungen um eine Behebung innerhalb angemessener Fristen. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf 24/7-Support, Vor-Ort-Support oder bestimmte Reaktions- bzw. Lösungszeiten.
§ 28 Sperrung / Suspendierung
28.1 Cognivity ist berechtigt, den Zugang zu den SaaS- und KI-Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, wenn (a) der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Verzug ist; (b) konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Nutzungsregeln nach § 25, vorliegen; (c) die Sicherheit, Integrität oder Betriebsstabilität der Plattform oder Daten Dritter gefährdet ist; (d) eine gesetzliche, behördliche oder gerichtliche Verpflichtung dies erfordert; (e) der begründete Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.
28.2 Cognivity wird die Sperrung, soweit rechtlich zulässig und nach den Umständen möglich, auf das erforderliche Maß beschränken und den Kunden unverzüglich informieren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer berechtigten Sperrung unberührt, sofern die Sperrung vom Kunden zu vertreten ist.
28.3 Nach Beseitigung des Sperrgrundes wird der Zugang innerhalb angemessener Frist wiederhergestellt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 29 Hosting, Sicherheit, Exit / Datenportabilität
29.1 Die SaaS-Leistungen werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union betrieben, überwiegend in Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart oder dem Kunden zuvor mitgeteilt wurde (z. B. Einsatz bestimmter Unterauftragsverarbeiter oder Regionen).
29.2 Cognivity trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten entsprechend dem Stand der Technik und der AVV. Eine absolute Sicherheit gegen unbefugte Zugriffe oder Datenverluste kann nicht zugesichert werden.
29.3 Der Kunde bleibt Herr der Kundendaten. Cognivity verarbeitet Kundendaten nur zur Vertragserfüllung, nach Weisung im Rahmen der AVV und nach Maßgabe der Auftragsdokumente.
29.4 Während der Laufzeit und – soweit technisch verfügbar – im Rahmen der vereinbarten Funktionen kann der Kunde Kundendaten exportieren bzw. eine Herausgabe in einem gängigen, maschinenlesbaren Format verlangen (Datenportabilität / Exit-Unterstützung). Art und Umfang der Exit-Unterstützung können in den Auftragsdokumenten näher bestimmt werden; erheblicher Mehraufwand kann gesondert vergütet werden, soweit nicht anders vereinbart.
29.5 Nach wirksamer Beendigung des SaaS-Vertrags wird Cognivity Kundendaten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende löschen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Sicherungsinteressen (z. B. Abwehr von Ansprüchen) entgegenstehen und keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Auf Verlangen des Kunden bestätigt Cognivity die Löschung in Textform. Etwaige Backups werden im Rahmen der üblichen Backup-Zyklen nachgezogen.
29.6 Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten vor Vertragsende eigenverantwortlich zu exportieren. Cognivity haftet nicht für Folgen unterlassener Datensicherung durch den Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 30 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung SaaS
30.1 Die Laufzeit der SaaS-Leistungen ergibt sich aus den Auftragsdokumenten. Fehlt eine Regelung, gilt eine Anfangslaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Bereitstellung.
30.2 Verträge verlängern sich – soweit nicht anders vereinbart – automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt werden.
30.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Pflichtverletzung trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung, bei nachhaltigem Zahlungsverzug oder bei Insolvenzereignissen, soweit gesetzlich zulässig.
30.4 Für Preisanpassungen gilt § 6.8 entsprechend.
30.5 Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden. Exit, Export und Löschung richten sich nach § 29.
§ 31 Gewährleistung / Mängel SaaS
31.1 Cognivity gewährleistet, dass die SaaS-Leistungen während der Laufzeit im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Bei nur unerheblicher Abweichung liegen keine Mängelansprüche vor.
31.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form zu melden. Cognivity wird mangelhafte Leistungen nach eigener Wahl nachbessern oder erneut erbringen.
31.3 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen dieses Vertrags und § 32.
31.4 Keine Mängel liegen insbesondere vor bei Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung von Mitwirkungspflichten, ungeeignete Kundendaten, vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen/Integrationen, geplante Wartung oder Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von Cognivity.
31.5 Für KI-Ergebnisse gelten ergänzend die Besonderheiten der §§ 26 und 32. Die bloße Subjektivität, Unvollständigkeit oder Diskussionswürdigkeit eines KI-Ergebnisses begründet für sich genommen keinen Mangel der SaaS-Leistung.
§ 32 Haftung speziell für KI-Ergebnisse
32.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Cognivity nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde KI-Ergebnisse ungeprüft oder unzureichend geprüft verwendet, weitergibt oder ihnen entsprechend handelt bzw. unterlässt.
32.2 Cognivity haftet insbesondere nicht für Entscheidungen des Kunden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverluste oder Ansprüche Dritter, die auf KI-Ergebnissen beruhen, es sei denn, der Schaden wurde von Cognivity vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder es besteht eine zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt; ergänzend gilt § 11.
32.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Cognivity.
32.4 Unberührt bleiben die allgemeinen Haftungsregelungen in § 11 sowie zwingende gesetzliche Vorschriften.
§ 33 Anlagen
33.1 Die nachfolgenden Anlagen bzw. Dokumente sind, soweit abgeschlossen bzw. beigefügt, bestandteil des Vertrags und konkretisieren diese AGB: (a) Angebot / Order Form / Auftrag; (b) Statement of Work (SOW) / Leistungsbeschreibung; (c) Service Level Agreement (SLA) bzw. Service-Level-Annex (optional); (d) Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV); (e) etwaige technische Spezifikationen, Nutzungsrichtlinien oder Acceptable-Use-Policies.
33.2 Fehlt eine Anlage, gelten die Regelungen dieser AGB. Individuelle Abweichungen bedürfen der Textform.